„Aktuelle Förderlandschaft für Elektromobilität und Ladeinfrastruktur“
In der Bundesrepublik Deutschland
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Neue Landesförderung: E-Fahrzeuge in Kombination mit PV-Anlage
E-Mobilität ist ein wichtiger Teil der Mobilitätswende. Besonders nachhaltig wird es, wenn der Strom zum Laden aus erneuerbaren Energien kommt. Der neue BW-e-Solar-Gutschein des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg fördert deshalb ab dem 1. Dezember 2021 E-Pkw, E-Leicht- und Nutzfahrzeuge, für die zum Laden eine Photovoltaikanlage betrieben wird.
Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Selbstständige, gemeinnützige Organisationen und Kommunen erhalten 1.000 Euro pro Fahrzeug. Weitere 500 Euro gibt es für die Installation einer Wallbox.
Informationen zur Antragstellung.
Die Förderprogramme KfW 441 (Unternehmen) und KfW 439 (Kommunen) fördern die Errichtung von nicht öffentlichen Wallboxen und Ladestationen für elektrische Betriebsfahrzeuge und privater Elektrofahrzeuge der Mitarbeitenden des Unternehmens.
Hierzu ein kurzer Überblick aus der Förderwebseite der KfW:
Links zur Förderung
Mit einer zeitlich befristeten Kaufprämie, dem sogenannten Umweltbonus und einer zusätzlichen Innovationsprämie zielt die Bundesregierung ab, Anreize für den Kauf von Batterielektrischen (BEV’s) oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen (PHEV’S) zu schaffen.
Dabei stellt die Innovationsprämie die Verdopplung des staatlichen Anteils des Umweltbonus im Zuge der aktuellen Pandemie da und ist befristet bis zum 31.12.2022. Zum 01.01.2023 wird dann die Innovationsprämie nur noch in reduzierter Höhe und ausschließlich für rein batterieelektrische Fahrzeuge gezahlt. Bis zum 31.12.2022 gelten noch die folgenden Fördersummen:
Bundesanteil | Herstelleranteil | |
---|---|---|
BEV | 6.000 Euro | 3.000 Euro |
PHEV | 4.500 Euro | 2.250 Euro |
Bundesanteil | Herstelleranteil | |
---|---|---|
BEV | 5.000 Euro | 2.500 Euro |
PHEV | 3.750 Euro | 1.875 Euro |
Weitere Details zur Förderung finden Sie auf der Webseite der BAFA.
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