Elektromobilität wird zum Standard im Bauwesen!

Zusammenfassung des „GEIG“

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

Das GEIG

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz ist seit dem 25.03.2021 in Kraft und betrifft Gebäude mit eigenen Stellplätzen. Ziel ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur bei Neubauten, Renovierungen und ab 2025 bei Bestandsgebäuden.

Den genauen Gesetzestext finden Sie hier:

Im Folgenden finden Sie das Gesetz von uns zusammengefasst.

Neubauten

Laut dem GEIG ist bei Neubauten von Wohngebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen, jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten.

Bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 6 Stellplätzen, muss jeder dritte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Zusätzlich dazu muss mindestens 1 Ladepunkt geschaffen werden.

Renovierungsmaßnahmen

Bei größeren Renovierungsmaßnahmen von Wohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen sieht das GEIG, die Ausstattung aller Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel vor.

Für Nicht-Wohngebäude mit mehr als 10 Stellplätzen sieht das GEIG bei größeren Renovierungsmaßnahmen die Ausstattung jedes fünften Stellplatzes mit Schuttrohren für Elektrokabel vor. Zusätzlich dazu muss mindestens 1 Ladepunkt geschaffen werden.

Nachrüstung ab 2025

Ab dem Jahr 2025 ist jedes sich im Bestand befindliche Nicht-Wohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten. Quartierslösungen sind jedoch gestattet.

Ausnahmen

Einzelne Ausnahmen existieren vor allem für Nicht-Wohngebäude. Diese treffen beispielsweise  auf KMUs zu. Ebenso gibt es eine Quotengrenze für die Kosten der zu installierenden Infrastruktur.