Die Nutzung von Elektrofahrzeugen ermöglicht eine Steuerersparnis.

Steuerliche Verbesserungen für die E-Mobilität in Unternehmen

Die Förderung von Elektrofahrzeugen stellt einen essenziellen Beitrag zum Klimaschutz dar. Die Bundesregierung hat daher eine Senkung der Steuern für E-Dienstwagen beschlossen, wodurch diese für die Mitarbeiter:innen von Unternehmen noch vorteilhafter werden. Derzeit werden dazu Maßnahmen der Bundesregierung im Prozess geprüft (November 2024).

Die Inanspruchnahme einer vergünstigten Dienstwagenbesteuerung ist möglich, sofern vollelektrische und Plug-in-Hybrid-Dienstfahrzeuge genutzt werden. Die genannten Vorteile sind an bestimmte Kriterien geknüpft, darunter der Bruttolistenpreis beim vollelektrischen Fahrzeug (BEV) sowie die elektrische Reichweite oder den CO2-Austoß beim Plug-in-Hybrid (PHEV). Die gegenwärtige Regelung besitzt ihre Gültigkeit bis zum Ende des Jahres 2030.

In der nachfolgenden Tabelle sind die derzeitigen Vergünstigungen aufgeführt.

Bei der Privatnutzung von BEVs* mit einem Anschaffungswert von unter 70.000 Euro ist ein geldwerter Vorteil in Höhe von 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern.Bei der Privatnutzung von BEVs* mit einem Anschaffungswert von über 70.000 Euro sowie Plug-in-Hybridfahrzeugen** ist ein geldwerter Vorteil in Höhe von 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern.

* Für Neuzulassungen zwischen dem 01. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2030 

** Die elektrische Reichweite beträgt mindestens 60 Kilometer (voraussichtlich ab 2025: 80 Kilometer). Der CO2-Ausstoß ist auf maximal 50 Gramm pro Kilometer begrenzt.