„Aktuelle Förderlandschaft für Elektromobilität und Ladeinfrastruktur“
In der Bundesrepublik Deutschland und Baden-Württemberg
In der Bundesrepublik Deutschland und Baden-Württemberg
Landesförderung für Kommunen
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* Anträge zu Maßnahme “Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen” und Maßnahme “Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung” sind weiterhin beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg als elektronisches Dokument über die E-Mailadresse e-foerderung-bw@vm.bwl.de mit dem Betreff „Projektantrag: Elektromobilitätszone“ einzureichen. Für die weiteren Maßnahmen ist die Antragsfrist am 15.09.2024 abgelaufen.
Landesförderung für Nahverkehrsunternehmen
Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent.
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Bundesförderung für Kommunen und Unternehmen
Förderhöhe: Bis zu 80 Prozent der Ausgaben.
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Landesförderung für Kommunen
Förderung qualifizierter Fachkonzepte zur Gestaltung von nachhaltiger Mobilität und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr.
Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent.
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Landesförderung für Kommunen, Beratungsagenturen und kommunale Unternehmen
Personalstellen für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz in acht Aufgabenfeldern:
Förderhöhe: 50 Prozent der Personalkosten.
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Landesförderung für kommunale Behörden und Unternehmen für nachhaltiges Mobilitätsmanagement
Förderhöhe:
Landesförderung für Unternehmen
Anschaffung von Elektro-Lkw: finanzielle Unterstützung für den Kauf oder das Leasing von vollelektrischen Lastkraftwagen und Brennstoffzellen-Lkw der Klassen N2 und N3 (Lkw über 3,5 Tonnen) sowie Umrüstung bestehender Fahrzeuge
Förderhöhe: Bis zu 60 Prozent der Mehrkosten
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*Achtung: Die Förderung BW-e-Trucks hat eine hohe Nachfrage ausgelöst. Aufgrund der hohen Antragszahlen wird das Programm geschlossen und es können keine weiteren Anträge gestellt werden.
Landesförderung für Unternehmen
Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw auf Betriebsgeländen als auch an öffentlich zugänglichen Standorten sowie Planung, Bau und Netzanschluss.
Förderhöhe: Bis zu 40 Prozent
Landesförderung für Kommunen
Bau, Ausbau oder Umbau von Verkehrsinfrastruktur kommunaler Straßenbau, Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr sowie Rad- und Fußverkehr unter Berücksichtigung des Klimaschutzes; erweiterte Förderkulisse, u. a. Umbau und Rückbau innerörtlicher Straßen, Verfahrensvereinfachung im Bereich Rad- und Fußverkehr, Ladeinfrastruktur, Mobilitätsstationen, Klimawandelanpassung, Maßnahmen der Luftreinhaltung und Biotopvernetzung.
Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent der Investitionskosten + 10 Prozent der Planungskosten
Anmeldung zur Aufnahme jeweils bis zum 31.10. des Vorjahres
Landesförderung für Unternehmen und Kommunen
Förderhöhe: Bis zu 40 Prozent der Ausgaben, höchstens 2.500 € pro Ladepunkt
Landesförderung für Pflegeeinrichtungen
Förderhöhe: Bis zu 7.000 € pro E-Fahrzeug
Landesförderung für Taxiunternehmen,
Mietwagenunternehmen nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre nach PBefG und Carsharing-Unternehmen
Förderhöhe: 3.000 € pro E-Fahrzeug (Bis 100 E-Fahrzeuge).
Landesförderung für Kommunen und Unternehmen
Förderhöhe: Bis zu 60.000 €
Bundesförderung für Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen
Landesförderung für Kommunen
Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent zuwendungsfähigen Kosten.
Europäische Förderung für öffentlichen und privaten Sektor
Die Förderung zielt darauf ab, finanzielle Unterstützung für die Entwicklung und Umsetzung von Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Gebäuden sowie für die Förderung eines innovativen, nachhaltigen städtischen Nahverkehrs zu bieten.
Maßnahmen:
Förderhöhe: Bis zu 90 Prozent zuwendungsfähigen Kosten.
Europäische Förderung für Kommunen, Unternehmen, Hochschulen und Forschungsinstitute
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden im Bereich der Elektromobilität unterstützt, die das Potenzial aufweisen, einen Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz zu leisten und zur Verbesserung der Lebensqualität sowie zur nachhaltigen Stadtentwicklung beizutragen.
Schwerpunkte:
Die Förderquote kann bis zu 100 Prozent betragen, wobei für gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Prozent und für KMU bis zu 70 Prozent möglich sind.
Landesförderung für Kommunen
Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent zuwendungsfähigen Kosten.
Landesförderung für zivilgesellschaftliche Gruppen
mit und ohne eingetragene Rechtsform
(z.B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Bürgerinitiativen, Vereine)
Förderhöhe: Bis zu 4.000 €
KfW Kredit Nr. 268 und Nr. 269 für Unternehmen bundesweit
Förderhöhe: Bis zu 50 Mio. € Kredit pro Vorhaben oder mit Kredit Nr. 269 über 25. Mio. €
KfW Kredit Nr. 293 für Unternehmen bundesweit und europaweit
Förderhöhe: Bis zu 25 Mio. €; ab 1,66 % Jahreszins