Aktuelle Förderlandschaft für Elektromobilität und Ladeinfrastruktur

In der Bundesrepublik Deutschland und Baden-Württemberg

Förderprogramme

Studien zur E-Zonen

Landesförderung für Kommunen

Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen zur Einrichtung von E-Zonen werden bis zu 80 Prozent der Auftragskosten gefördert.

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Linienbusse

Landesförderung für Nahverkehrsunternehmen

  • Beschaffung von neuen Linienbussen
  • Nachrüstung von Fahrzeugen

Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent.

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E-Busse

Bundesförderung für Kommunen und Unternehmen

  • Klimaschonende Busse (reine E-Fahrzeuge, Range-Extender, Batterie-Oberleitungsbusse, Brenstoffzellen, Bio-Methan)
  • Ladeinfrastruktur
  • Studien und Analysen

Förderhöhe: Bis zu 80 Prozent der Ausgaben.

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Fachkonzepte

Landesförderung für Kommunen

Förderung qualifizierter Fachkonzepte zur Gestaltung von nachhaltiger Mobilität und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr.

Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent.

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Fachkräfte

Landesförderung für Kommunen, Beratungsagenturen und kommunale Unternehmen

Personalstellen für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz in acht Aufgabenfeldern:

  1. Fußverkehr/ Ortsmitten/Schulwege
  2. Mobilitätsstationen und Car-Sharing
  3. Ruhender Verkehr: Parkraumkonzeption
  4. Datenmanagement
  5. Elektromobilität
  6. Ladeinfrastruktur
  7. Erstellung und/oder Umsetzung eines Klimamobilitätsplans
  8. Regionale Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima

Förderhöhe: 50 Prozent der Personalkosten.

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Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement B²MM

Landesförderung für kommunale Behörden und Unternehmen für nachhaltiges Mobilitätsmanagement

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Externe Beratungen
  • Studien
  • Investitionen

Förderhöhe:

  • Für kommunale Behörden bis zu 80 Prozent
  • Für Unternehmen bis zu 60 Prozent

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BW-e-Trucks

Landesförderung für Unternehmen

Anschaffung von Elektro-Lkw: finanzielle Unterstützung für den Kauf oder das Leasing von vollelektrischen Lastkraftwagen und Brennstoffzellen-Lkw der Klassen N2 und N3 (Lkw über 3,5 Tonnen) sowie Umrüstung bestehender Fahrzeuge

Förderhöhe: Bis zu 60 Prozent der Mehrkosten

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TruckCharge@BW

Landesförderung für Unternehmen

Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw auf Betriebsgeländen als auch an öffentlich zugänglichen Standorten sowie Planung, Bau und Netzanschluss.

Förderhöhe: Bis zu 40 Prozent

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Förderung kommunaler Straßenbau (LGVFG-KStB)

Landesförderung für Kommunen

Bau, Ausbau oder Umbau von Verkehrsinfrastruktur kommunaler Straßenbau, Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr sowie Rad- und Fußverkehr unter Berücksichtigung des Klimaschutzes; erweiterte Förderkulisse, u. a. Umbau und Rückbau innerörtlicher Straßen, Verfahrensvereinfachung im Bereich Rad- und Fußverkehr, Ladeinfrastruktur, Mobilitätsstationen, Klimawandelanpassung, Maßnahmen der Luftreinhaltung und Biotopvernetzung.

Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent der Investitionskosten + 10 Prozent der Planungskosten

Anmeldung zur Aufnahme jeweils bis zum 31.10. des Vorjahres

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Charge@BW

Landesförderung für Unternehmen

  • Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss
  • Die vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Förderhöhe: Bis zu 40 Prozent der Ausgaben, höchstens 2.500 € pro Ladepunkt

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BW-e-Pflegefahrzeuge

Landesförderung für Pflegeeinrichtungen

  • Investitionsmehrkosten für den Erwerb von E-Fahrzeugen

Förderhöhe: Bis zu 7.000 € pro E-Fahrzeug

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E-Taxis, Mietwagen, Bedarfsverkehre oder Carsharing-Fahrzeuge

Landesförderung für Taxiunternehmen,
Mietwagenunternehmen nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre nach PBefG und Carsharing-Unternehmen

  • Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische Fahrzeuge

Förderhöhe: 3.000 € pro E-Fahrzeug (Bis 100 E-Fahrzeuge).

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E-Nutzfahrzeuge

Landesförderung für Kommunen und Unternehmen

  • Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
  • Umrüstungen sind ebenfalls förderfähig

Förderhöhe: Bis zu 60.000 €

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Quartiersgaragen

Landesförderung für Kommunen

  • Errichtung von Quartiersgaragen
  • Parkplätze mit Ladeinfrastruktur
  • Einrichten von Fahrradabstellplätzen oder Car- und Bikesharing-Plätzen

Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent zuwendungsfähigen Kosten.

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Klimabonus: Einzelnachweis im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)

Landesförderung für Kommunen

  • Vorhaben mit positivem Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen: Jährliche Einsparung von mind. 25 Tonnen CO2-Äquivalent je Million Euro Investitionskosten

Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent zuwendungsfähigen Kosten.

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Gut Beraten!

Landesförderung für zivilgesellschaftliche Gruppen
mit und ohne eingetragene Rechtsform
(z.B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Bürgerinitiativen, Vereine)

  • Beratungsleistungen für u.a. Mobilitätsprojekte durch fachlich qualifizierte und erfahrene Personen

Förderhöhe: Bis zu 4.000 €

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IKK – Nachhaltige Mobilität

KfW Kredit Nr. 267 für Kommunen bundesweit

  • Klimafreundliche Fahrzeuge: E-Pkw, leichte E-Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder, E-Bikes
  • Infrastruktur: Ladestationen, Stromnetze, Wege

Förderhöhe: Bis zu 150 Mio. € Kredit pro Jahr

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Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

KfW Kredit Nr. 268 und Nr. 269 für Unternehmen bundesweit

  • Klimafreundliche Fahrzeuge: E-Pkw, leichte E-Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder, E-Bikes
  • Infrastruktur: Ladestationen, Straßensysteme, Umrüstung

Förderhöhe: Bis zu 50 Mio. € Kredit pro Vorhaben oder mit Kredit Nr. 269 über 25. Mio. €

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Klimaschutzoffensive für Unternehmen

KfW Kredit Nr. 293 für Kommunen bundesweit und europaweit

  • Emissionsarme Fahrzeuge (E-Pkw, E-Nutzfahrzeuge, E-Busse)
  • Ladeinfrastruktur

Förderhöhe: Bis zu 25 Mio. €; ab 1,66 % Jahreszins

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