Aktuelle Förderlandschaft für Elektromobilität und Ladeinfrastruktur

In der Bundesrepublik Deutschland und Baden-Württemberg

Förderprogramme

E-Zonen

Landesförderung für Kommunen

  • Projektkonkretisierungen, Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen
    • 80 Prozent der Auftragskosten
  • Nichtöffentliche zugängliche Ladeinfrastruktur
    • Für Kommunen und Unternehmen: bis zu 40 Prozent, max. 2.500 Euro pro Ladepunkt
    • Für Privatpersonen: max. 500 Euro pro Ladepunkt, wenn Beschaffungs- bzw. Installationskosten min. 500 Euro pro Ladepunkt
  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
    • Bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
    • Maximal 40.000 Euro pro Ladepunkt mit Ladeinfrastruktur
  • Maßnahmen zur Umsetzung von Bevorrechtigungen elektrisch betriebener Fahrzeuge gemäß § 3 Absatz 4 Elektromobilitätgesetz (EmoG)
    • Bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
  • Verkehrsleitsysteme
    • Bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
  • Anschaffung von Fahrzeugen in Sharing-Systemen
    • 50 Prozent der Mehrkosten für die Anschaffung gegenüber Verbrennerfahrzeugen
  • Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung
    • 50 Prozent der anfallenden bis zu einer Gesamthöhe von maximal 50 Prozent der beantragten Fördersumme

Link für ausführliche Information

* Anträge zu Maßnahme “Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen” und Maßnahme  “Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung” sind weiterhin beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg als elektronisches Dokument über die E-Mailadresse e-foerderung-bw@vm.bwl.de mit dem Betreff „Projektantrag: Elektromobilitätszone“ einzureichen. Für die weiteren Maßnahmen ist die Antragsfrist am 15.09.2024 abgelaufen.

Linienbusse

Landesförderung für Nahverkehrsunternehmen

  • Beschaffung von neuen Linienbussen
  • Nachrüstung von Fahrzeugen

Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent.

Link für ausführliche Information

E-Busse

Bundesförderung für Kommunen und Unternehmen

  • Klimaschonende Busse (reine E-Fahrzeuge, Range-Extender, Batterie-Oberleitungsbusse, Brenstoffzellen, Bio-Methan)
  • Ladeinfrastruktur
  • Studien und Analysen

Förderhöhe: Bis zu 80 Prozent der Ausgaben.

Link für ausführliche Information

Fachkonzepte

Landesförderung für Kommunen

Förderung qualifizierter Fachkonzepte zur Gestaltung von nachhaltiger Mobilität und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr.

Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent.

Link für ausführliche Information

Fachkräfte

Landesförderung für Kommunen, Beratungsagenturen und kommunale Unternehmen

Personalstellen für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz in acht Aufgabenfeldern:

  1. Fußverkehr/ Ortsmitten/Schulwege
  2. Mobilitätsstationen und Car-Sharing
  3. Ruhender Verkehr: Parkraumkonzeption
  4. Datenmanagement
  5. Elektromobilität
  6. Ladeinfrastruktur
  7. Erstellung und/oder Umsetzung eines Klimamobilitätsplans
  8. Regionale Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima

Förderhöhe: 50 Prozent der Personalkosten.

Link für ausführliche Information

Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement B²MM

Landesförderung für kommunale Behörden und Unternehmen für nachhaltiges Mobilitätsmanagement

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Externe Beratungen
  • Studien
  • Investitionen

Förderhöhe:

  • Für kommunale Behörden bis zu 80 Prozent
  • Für Unternehmen bis zu 60 Prozent

Link für ausführliche Information

BW-e-Trucks

Landesförderung für Unternehmen

Anschaffung von Elektro-Lkw: finanzielle Unterstützung für den Kauf oder das Leasing von vollelektrischen Lastkraftwagen und Brennstoffzellen-Lkw der Klassen N2 und N3 (Lkw über 3,5 Tonnen) sowie Umrüstung bestehender Fahrzeuge

Förderhöhe: Bis zu 60 Prozent der Mehrkosten

Link für ausführliche Information

*Achtung: Die Förderung BW-e-Trucks hat eine hohe Nachfrage ausgelöst. Aufgrund der hohen Antragszahlen wird das Programm geschlossen und es können keine weiteren Anträge gestellt werden.

TruckCharge@BW

Landesförderung für Unternehmen

Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw auf Betriebsgeländen als auch an öffentlich zugänglichen Standorten sowie Planung, Bau und Netzanschluss.

Förderhöhe: Bis zu 40 Prozent

Link für ausführliche Information

Förderung kommunaler Straßenbau (LGVFG-KStB)

Landesförderung für Kommunen

Bau, Ausbau oder Umbau von Verkehrsinfrastruktur kommunaler Straßenbau, Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr sowie Rad- und Fußverkehr unter Berücksichtigung des Klimaschutzes; erweiterte Förderkulisse, u. a. Umbau und Rückbau innerörtlicher Straßen, Verfahrensvereinfachung im Bereich Rad- und Fußverkehr, Ladeinfrastruktur, Mobilitätsstationen, Klimawandelanpassung, Maßnahmen der Luftreinhaltung und Biotopvernetzung.

Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent der Investitionskosten + 10 Prozent der Planungskosten

Anmeldung zur Aufnahme jeweils bis zum 31.10. des Vorjahres

PDF mit Hinweise für Kreise und Kommunen zum Förderverfahren und zur Antragstellung (noch nicht aktualisiert)

Charge@BW

Landesförderung für Unternehmen und Kommunen

  • Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss
  • Die vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Förderhöhe: Bis zu 40 Prozent der Ausgaben, höchstens 2.500 € pro Ladepunkt

Link für ausführliche Information

BW-e-Pflegefahrzeuge

Landesförderung für Pflegeeinrichtungen

  • Investitionsmehrkosten für den Erwerb von E-Fahrzeugen

Förderhöhe: Bis zu 7.000 € pro E-Fahrzeug

Link für ausführliche Information

E-Taxis, Mietwagen, Bedarfsverkehre oder Carsharing-Fahrzeuge

Landesförderung für Taxiunternehmen,
Mietwagenunternehmen nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre nach PBefG und Carsharing-Unternehmen

  • Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische Fahrzeuge

Förderhöhe: 3.000 € pro E-Fahrzeug (Bis 100 E-Fahrzeuge).

Link für ausführliche Information

E-Nutzfahrzeuge

Landesförderung für Kommunen und Unternehmen

  • Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
  • Umrüstungen sind ebenfalls förderfähig

Förderhöhe: Bis zu 60.000 €

Link für ausführliche Information

Planungsleistungen für die Elektromobilität – BAFA

Bundesförderung für Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen

  •  Fachplanung und Baubegleitung wie zum Beispiel Beratungsleistungen, Konzeptionierung und Bestandsaufnahme zur E-Mobilität und Ladeinfrastruktur
    • 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Anlagetechnik zur Betriebsoptimierung durch elektronische Systeme (zB. Smart-Meter, Systemtechnik zur Unterstützung der Netzdienlichkeit von Ladesäulen)
    • 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Link für ausführliche Information

Quartiersgaragen

Landesförderung für Kommunen

  • Errichtung von Quartiersgaragen
  • Parkplätze mit Ladeinfrastruktur
  • Einrichten von Fahrradabstellplätzen oder Car- und Bikesharing-Plätzen

Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent zuwendungsfähigen Kosten.

Link für ausführliche Information

ELENA – European Local ENergy Assistance

Europäische Förderung für öffentlichen und privaten Sektor

Die Förderung zielt darauf ab, finanzielle Unterstützung für die Entwicklung und Umsetzung von Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Gebäuden sowie für die Förderung eines innovativen, nachhaltigen städtischen Nahverkehrs zu bieten.

Maßnahmen:

  • Technische Studien, Energieaudits
  • Geschäftspläne und finanzielle Beratung
  • Rechtsberatung
  • Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens
  • Bündelung von Projekten
  • Projekt Management

Förderhöhe: Bis zu 90 Prozent zuwendungsfähigen Kosten.

Link für ausführliche Information

Erneuerbar Mobil

Europäische Förderung für Kommunen, Unternehmen, Hochschulen und Forschungsinstitute

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden im Bereich der Elektromobilität unterstützt, die das Potenzial aufweisen, einen Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz zu leisten und zur Verbesserung der Lebensqualität sowie zur nachhaltigen Stadtentwicklung beizutragen.

Schwerpunkte:

  • Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen
  • Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge
  • Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur
  • Markteinführung mit ökologischen Standards
  • Ressourcenverfügbarkeit und Recycling

Die Förderquote kann bis zu 100 Prozent betragen, wobei für gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Prozent und für KMU bis zu 70 Prozent möglich sind.

Link für ausführliche Information

Klimabonus: Einzelnachweis im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)

Landesförderung für Kommunen

  • Vorhaben mit positivem Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen: Jährliche Einsparung von mind. 25 Tonnen CO2-Äquivalent je Million Euro Investitionskosten

Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent zuwendungsfähigen Kosten.

Link für ausführliche Information

Gut Beraten!

Landesförderung für zivilgesellschaftliche Gruppen
mit und ohne eingetragene Rechtsform
(z.B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Bürgerinitiativen, Vereine)

  • Beratungsleistungen für u.a. Mobilitätsprojekte durch fachlich qualifizierte und erfahrene Personen

Förderhöhe: Bis zu 4.000 €

Link für ausführliche Information

IKK – Nachhaltige Mobilität

KfW Kredit Nr. 267 für Kommunen bundesweit

  • Klimafreundliche Fahrzeuge: E-Pkw, leichte E-Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder, E-Bikes
  • Infrastruktur: Ladestationen, Stromnetze, Wege

Förderhöhe: Bis zu 150 Mio. € Kredit pro Jahr

Link für ausführliche Information

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

KfW Kredit Nr. 268 und Nr. 269 für Unternehmen bundesweit

  • Klimafreundliche Fahrzeuge: E-Pkw, leichte E-Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder, E-Bikes
  • Infrastruktur: Ladestationen, Straßensysteme, Umrüstung

Förderhöhe: Bis zu 50 Mio. € Kredit pro Vorhaben oder mit Kredit Nr. 269 über 25. Mio. €

Link für ausführliche Information

Klimaschutzoffensive für Unternehmen

KfW Kredit Nr. 293 für Unternehmen bundesweit und europaweit

  • Emissionsarme Fahrzeuge (E-Pkw, E-Nutzfahrzeuge, E-Busse)
  • Ladeinfrastruktur

Förderhöhe: Bis zu 25 Mio. €; ab 1,66 % Jahreszins

Link für ausführliche Information