Elektromobilität  —  Förderung 2026 mit sozialer Staffelung

Elektromobilität – Förderung 2026 mit sozialer Staffelung

Elektrofahrzeugen sind hoch effizient. Die geringen Umwandlungsverluste des Elektromotor wandeln den eingesetzten Strom fast völlig um zu Nutzenergie. Damit ist die Technik der Elektromotoren der Verbrennertechnik in der Effizienz weit überlegen.

Vollelektrische Fahrzeuge verursachen im Betrieb deutlich niedrigere Kosten, wie Berechnungen immer wieder aufzeigen. Insbesondere Vielfahrer im Stadt- und Pendlerverkehr profitieren. „Kostenfreies Nachladen beim Arbeitgeber oder eigener Sonnenstrom aus der Photovoltaikanlage sind natürlich die Kostenbremse überhaupt“, informiert Hans-Joachim Horn, Photovoltaik-Fachberater bei der Energieagentur Kreis Konstanz. Laden an öffentlich zugänglichen Ladepunkten kostet dagegen sehr unterschiedlich.

Durch die in Deutschland zwischenzeitlich überwiegend dezentrale Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen reduziert sich zudem die Abhängigkeit von den erdölexportierenden Ländern.

Das neue Förderprogramm des Bundes berücksichtigt nun erstmals auch das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Damit folgt das Förderprogramm der Erkenntnis, dass einkommensschwächere Haushalte bislang kaum ausreichend finanzielle Mittel hatten, ein neues Elektrofahrzeug anzuschaffen.

Wer ein Elektroauto oder bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerer ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen hat oder zulässt, kann je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße Fördermittel bis zu 6.000 Euro beantragen.

Haushalte mit mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren können bei der Anschaffung neuer vollelektrische Fahrzeuge nun bis zu 6.000,- Euro Förderzuschuss aus dem Staatshaushalt erhalten, die weniger effizienten Plug-In-Hybride werden mit bis zu 4.500,- Euro Zuschuss unterstützt. Details zum Förderprogramm finden Sie hier