„Aktuelle Förderlandschaft für Elektromobilität und Ladeinfrastruktur“
In der Bundesrepublik Deutschland und Baden-Württemberg
In der Bundesrepublik Deutschland und Baden-Württemberg
Landesförderung für Kommunen
Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen zur Einrichtung von E-Zonen werden bis zu 80 Prozent der Auftragskosten gefördert.
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Landesförderung für Nahverkehrsunternehmen
Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent.
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Bundesförderung für Kommunen und Unternehmen
Förderhöhe: Bis zu 80 Prozent der Ausgaben.
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Landesförderung für Kommunen
Förderung qualifizierter Fachkonzepte zur Gestaltung von nachhaltiger Mobilität und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr.
Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent.
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Landesförderung für Kommunen, Beratungsagenturen und kommunale Unternehmen
Personalstellen für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz in acht Aufgabenfeldern:
Förderhöhe: 50 Prozent der Personalkosten.
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Landesförderung für kommunale Behörden und Unternehmen für nachhaltiges Mobilitätsmanagement
Förderhöhe:
Landesförderung für Unternehmen
Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen
Förderhöhe: Bis zu 40 Prozent
Antragstellung bis 01. November 2024
Landesförderung für Kommunen
Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent zuwendungsfähigen Kosten
Antragstellung bis 31. Oktober 2024
Landesförderung für Unternehmen
Förderhöhe: Bis zu 40 Prozent der Ausgaben, höchstens 2.500 € pro Ladepunkt
Landesförderung für Pflegeeinrichtungen
Förderhöhe: Bis zu 7.000 € pro E-Fahrzeug
Landesförderung für Taxiunternehmen,
Mietwagenunternehmen nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre nach PBefG und Carsharing-Unternehmen
Förderhöhe: 3.000 € pro E-Fahrzeug (Bis 100 E-Fahrzeuge).
Landesförderung für Kommunen und Unternehmen
Förderhöhe: Bis zu 60.000 €
Landesförderung für Kommunen
Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent zuwendungsfähigen Kosten.
Landesförderung für Kommunen
Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent zuwendungsfähigen Kosten.
Landesförderung für zivilgesellschaftliche Gruppen
mit und ohne eingetragene Rechtsform
(z.B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Bürgerinitiativen, Vereine)
Förderhöhe: Bis zu 4.000 €
KfW Kredit Nr. 268 und Nr. 269 für Unternehmen bundesweit
Förderhöhe: Bis zu 50 Mio. € Kredit pro Vorhaben oder mit Kredit Nr. 269 über 25. Mio. €
KfW Kredit Nr. 293 für Kommunen bundesweit und europaweit
Förderhöhe: Bis zu 25 Mio. €; ab 1,66 % Jahreszins