Aktuelle Förderlandschaft für Elektromobilität und Ladeinfrastruktur

In der Bundesrepublik Deutschland und Baden-Württemberg

Förderprogramme

Studien zur E-Zonen

Landesförderung für Kommunen

Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen zur Einrichtung von E-Zonen werden bis zu 80 Prozent der Auftragskosten gefördert.

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Linienbusse

Landesförderung für Nahverkehrsunternehmen

  • Beschaffung von neuen Linienbussen
  • Nachrüstung von Fahrzeugen

Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent.

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E-Busse

Bundesförderung für Kommunen und Unternehmen

  • Klimaschonende Busse (reine E-Fahrzeuge, Range-Extender, Batterie-Oberleitungsbusse, Brenstoffzellen, Bio-Methan)
  • Ladeinfrastruktur
  • Studien und Analysen

Förderhöhe: Bis zu 80 Prozent der Ausgaben.

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Fachkonzepte

Landesförderung für Kommunen

Förderung qualifizierter Fachkonzepte zur Gestaltung von nachhaltiger Mobilität und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr.

Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent.

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Fachkräfte

Landesförderung für Kommunen, Beratungsagenturen und kommunale Unternehmen

Personalstellen für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz in acht Aufgabenfeldern:

  1. Fußverkehr/ Ortsmitten/Schulwege
  2. Mobilitätsstationen und Car-Sharing
  3. Ruhender Verkehr: Parkraumkonzeption
  4. Datenmanagement
  5. Elektromobilität
  6. Ladeinfrastruktur
  7. Erstellung und/oder Umsetzung eines Klimamobilitätsplans
  8. Regionale Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima

Förderhöhe: 50 Prozent der Personalkosten.

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Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement B²MM

Landesförderung für kommunale Behörden und Unternehmen für nachhaltiges Mobilitätsmanagement

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Externe Beratungen
  • Studien
  • Investitionen

Förderhöhe:

  • Für kommunale Behörden bis zu 80 Prozent
  • Für Unternehmen bis zu 60 Prozent

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LIS – Nicht-Öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur

Landesförderung für Unternehmen

Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen

Förderhöhe: Bis zu 40 Prozent

Antragstellung bis 01. November 2024

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ILIS – Ladeinfrastruktur an öffentlichen Straßen

Landesförderung für Kommunen

  • Errichtung von Ladeinfrastruktur und Wandladestationen in öffentlichen Parkhäusern
  • Netzanschlusskosten von Ladeinfrastruktur

Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent zuwendungsfähigen Kosten

Antragstellung bis 31. Oktober 2024

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Charge@BW

Landesförderung für Unternehmen

  • Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss
  • Die vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Förderhöhe: Bis zu 40 Prozent der Ausgaben, höchstens 2.500 € pro Ladepunkt

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BW-e-Pflegefahrzeuge

Landesförderung für Pflegeeinrichtungen

  • Investitionsmehrkosten für den Erwerb von E-Fahrzeugen

Förderhöhe: Bis zu 7.000 € pro E-Fahrzeug

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E-Taxis, Mietwagen, Bedarfsverkehre oder Carsharing-Fahrzeuge

Landesförderung für Taxiunternehmen,
Mietwagenunternehmen nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre nach PBefG und Carsharing-Unternehmen

  • Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische Fahrzeuge

Förderhöhe: 3.000 € pro E-Fahrzeug (Bis 100 E-Fahrzeuge).

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E-Nutzfahrzeuge

Landesförderung für Kommunen und Unternehmen

  • Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
  • Umrüstungen sind ebenfalls förderfähig

Förderhöhe: Bis zu 60.000 €

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Quartiersgaragen

Landesförderung für Kommunen

  • Errichtung von Quartiersgaragen
  • Parkplätze mit Ladeinfrastruktur
  • Einrichten von Fahrradabstellplätzen oder Car- und Bikesharing-Plätzen

Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent zuwendungsfähigen Kosten.

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Klimabonus: Einzelnachweis im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)

Landesförderung für Kommunen

  • Vorhaben mit positivem Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen: Jährliche Einsparung von mind. 25 Tonnen CO2-Äquivalent je Million Euro Investitionskosten

Förderhöhe: Bis zu 75 Prozent zuwendungsfähigen Kosten.

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Gut Beraten!

Landesförderung für zivilgesellschaftliche Gruppen
mit und ohne eingetragene Rechtsform
(z.B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Bürgerinitiativen, Vereine)

  • Beratungsleistungen für u.a. Mobilitätsprojekte durch fachlich qualifizierte und erfahrene Personen

Förderhöhe: Bis zu 4.000 €

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IKK – Nachhaltige Mobilität

KfW Kredit Nr. 267 für Kommunen bundesweit

  • Klimafreundliche Fahrzeuge: E-Pkw, leichte E-Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder, E-Bikes
  • Infrastruktur: Ladestationen, Stromnetze, Wege

Förderhöhe: Bis zu 150 Mio. € Kredit pro Jahr

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Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

KfW Kredit Nr. 268 und Nr. 269 für Unternehmen bundesweit

  • Klimafreundliche Fahrzeuge: E-Pkw, leichte E-Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder, E-Bikes
  • Infrastruktur: Ladestationen, Straßensysteme, Umrüstung

Förderhöhe: Bis zu 50 Mio. € Kredit pro Vorhaben oder mit Kredit Nr. 269 über 25. Mio. €

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Klimaschutzoffensive für Unternehmen

KfW Kredit Nr. 293 für Kommunen bundesweit und europaweit

  • Emissionsarme Fahrzeuge (E-Pkw, E-Nutzfahrzeuge, E-Busse)
  • Ladeinfrastruktur

Förderhöhe: Bis zu 25 Mio. €; ab 1,66 % Jahreszins

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