Unsere Kommune fährt elektrisch.

Kommunen

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Beratung für Kommunen

Eine wichtige Aufgabe einer Energieagentur ist es, die Gemeinden, aber auch andere Verwaltungen von Liegenschaftspools dabei zu unterstützen, einen aktiven Beitrag bei der Umstellung zur Elektromobilität zu gewährleisten. Zudem spielen die Gemeinde eine wichtige Rolle zum Ausbau von öffentlichen Ladesäulen. 

Kommunen bilden bei der Umstellung auf Elektromobilität eine wichtige Vorbildfunktion. Durch eigene Maßnahmen der Kommune, wie z.B. der Umstellung der Flotte auf Elektrofahrzeuge können Bürger:innen motiviert werden gleiches zu tun. Auch verfügen Kommunen über oft zentral gelegene Liegenschaften, welche mit öffentlicher Ladeinfrastruktur ausgestattet werden können. Auch lassen sich solche Projekte mit der Schaffung von E-CarSharing Angeboten ergänzen.

Öffentliche Ladeinfrastruktur

Die Gemeinden sind zuständig für den öffentlichen Straßenraum. In diesem Raum findet das öffentliche Laden von Elektrofahrzeugen häufig statt. Die Gemeinde hat die Kontrolle und Verteilung der öffentlichen Flächen sicherzustellen. Außerdem hat die Gemeinde einen entscheidenden Einfluss und Steuerung auf die Marktstrukturen der Ladeinfrastruktur in kommunalen Gebieten, zum Beispiel im halböffentlichen Raum.

Folgende Herausforderungen bzw. Fragen können auftauchen:

  • Ist die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum eine kommunale aktive oder passive Aufgabe? Wer hat welche Zuständigkeiten?
  • Wie viel Ladeinfrastruktur bzw. Ladeleistung brauchen wir in unserer Gemeinde bis 2030? Wie viel Prozent davon im privaten, halböffentlichen und öffentlichen Bereich?
  • Wo sind geeignete Standorte für die Installation von Ladesäulen und welche Ladeleistung ist an diesen Standorten sinnvoll bzw. möglich?
  • Wie läuft die Betreibersuche für die Ladeinfrastruktur ab? Kommen diese von sich selbst zu meiner Gemeinde?

Wir helfen die kommunalen Verwaltungen mit diesem Thema, denn die Bedarfsanalyse für unseren Landkreis Konstanz zeigt, dass wir viel zu tun haben:

Mögliche Verfahren für den Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur

  1. Gestattung (erlauben): Gewährung eines Nutzungsrechts ohne Verpflichtung zum Betrieb: Einseitiger Rechtsakt
    • Sondernutzungserlaubnis nach StrWG als verwaltungsrechtlicher Gestattungsakt
    • Ohne Verpflichtung zum Betrieb und ohne Exklusivität oder Zuschuss
    • Wirtschaftliches Betriebsrisiko liegt vollumfänglich beim Gestattungsnehmer
  2. Konzession (konzessionieren): (Ergänzung des Nutzungsrechts) Verwertungsrecht mit Verpflichtung zum Betrieb mit oder ohne Zuschuss: Zweiseitiger Rechtsakt
    • Sondernutzungserlaubnis nach StrWG mit zusätzlicher Verpflichtung zum Betrieb
    • Zuschuss bzw. Entgelt in einer zusätzlichen gesonderten Vereinbarung möglich
    • Wirtschaftliches Betriebsrisiko liegt überwiegend beim Könzessionär
  3. Auftrag (beauftragen): (Kommune nimmt Wirtschaftsrisiko) echter Beschaffungsvorgang gegen Entgelt: Mehrere Rechtsakte
    • Exklusivität und Vergütung ist dem Auftrag immanent
    • Wirtschaftliches Betriebsrisiko liegt überwiegend beim Auftraggeber

Melden Sie sich, wenn Sie Beratung dazu benötigen. Gerne beraten wir Sie zusätzlich zu Maßnahmen aus dem Elektromobilitätsgesetzt oder aktuellen Förderprogrammen.